Bestattungsvorsorge – alle Fragen sicher geregelt
Sie möchten sicher sein, dass Ihre eigene Bestattung nach Ihren Vorstellungen geplant und organisiert wird? Die DIB-Bestattungsvorsorge bietet Ihnen diese Sicherheit. Damit bleiben Sie nicht nur über das Lebensende hinaus selbstbestimmt: Sie entlasten Ihre Lieben – auch in finanzieller Hinsicht.
Selbstbestimmung & Entlastung
Mit der DIB-Bestattungsvorsorge bei dem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl legen Sie für Ihre eigene letzte Reise alle Einzelheiten fest, die Ihnen wichtig sind. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Bestattungskosten im Voraus zu finanzieren. Sie können übrigens eine Bestattungsvorsorge in jedem Alter abschließen – Änderungswünsche während der Vertragslaufzeit werden berücksichtigt.
Unsere DIB-Partnerbetriebe sind für Sie da: Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Bestattungshaus für eine kostenlose und unverbindliche Beratung. Selbstverständlich dürfen Sie sich bei Fragen auch gern an uns wenden.
Folgende Punkte können in der Vereinbarung festgelegt werden:
- Bestattungsform: Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattung
- Sarg und Urne Ihrer Wahl
- Gestaltung Trauerfeier: Trauerdekoration, Trauerredner, Musik, Blumenschmuck etc.
- Ausrichtung: Konfessionelle oder weltliche Bestattung, moderne oder traditionelle Abschiedsrituale
- Grabstätte auf dem Friedhof Ihrer Wahl – inklusive der Grabpflege
- Finanzierung der Bestattungskosten
- weitere Details, die Ihnen am Herzen liegen
Finanzielle Sicherheit im Sterbefall
Um die Gewissheit zu erhalten, dass Ihre letzten Wünsche später umgesetzt werden können, ist eine finanzielle Absicherung der Bestattungskosten empfehlenswert. Die DIB-Bestattungsvorsorge bietet Ihnen die Sicherheit einer seriösen Anlage: Alle Treuhandkonten werden ausschließlich bei den Banken des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands oder des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken angelegt.
Durch die Einlage auf ein Treuhandkonto sorgen Sie dafür, dass die von Ihnen eingezahlten Beträge vor dem staatlichen Zugriff, z. B. im Falle einer Pflegebedürftigkeit, geschützt werden können.
Zweckgebundene Bestattungsvorsorge ist „sozialamtssicher“
Mit Inkrafttreten des Bürgergeld-Gesetzes wurde auch der Vermögensschonbetrag gemäß der Verordnung zur Durchführung des § 90 Absatz 2 Nummer 9 SGB XII von 5.000 auf 10.000 Euro verdoppelt. Für den Fall, dass Sozialhilfeleistungen beantragt werden, darf dieses „allgemeine Schonvermögen“ vom Sozialamt nicht angetastet werden.
Dies gilt auch für eine eindeutig zweckgebundene Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe. Sie ist zusätzlich über das allgemeine Schonvermögen hinaus geschützt und ebenfalls vor dem Zugriff des Sozialamtes sicher. Wer Sozialhilfeleistungen beantragt, muss daher in der Regel eine zweckgebundene Bestattungsvorsorge nicht auflösen.
Als zweckgebunden wird eine Bestattungsvorsorge üblicherweise dann eingestuft, wenn ausgeschlossen werden kann, dass sie zu anderen Zwecken als für die Bestattung verwendet werden könnte, also im Todesfall auch nur der Bestatter und nicht etwa die Angehörigen darüber verfügen können.
Welche Summen als angemessen eingeschätzt werden, muss im Einzelfall ermittelt werden und hängt unter anderem von der Bestattungsart sowie den ortsüblichen Kosten für Bestattungen ab. Beträge von bis zu 6.000 Euro für die Bestattungsvorsorge sollten in der Regel geschützt sein. Aber auch deutlich höhere Summen sind bereits von Gerichten anerkannt worden. Eine Pauschalierung durch die Behörden ist nicht zulässig.
Abschluss einer Bestattungsvorsorge mit dem DIB Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH:
- Sie schließen mit dem DIB-Partnerbetrieb Ihres Vertrauens einen Bestattungsvorsorgevertrag ab. Dieser enthält alle Einzelheiten zu der von Ihnen gewünschten Beisetzung und Trauerfeier. Darüber hinaus können Sie die Wahl der Grabstätte auf dem Friedhof sowie die Gestaltung und Pflege dieser vorab festlegen.
- Sie erhalten ein Angebot, das Sie gegenzeichnen.
- Um eine sichere Finanzierung der Beerdigungskosten zu gewährleisten, schließen Sie mit dem Bestattungshaus und mit dem DIB einen Treuhandvertrag für Ihre Bestattungsvorsorge ab.
- Nach Eingang des vereinbarten Betrags legt das DIB diese Summe treuhänderisch für Sie bei der Sparkasse Waldeck-Frankenberg auf Ihrem persönlichen Treuhandkonto an. Die Bank stellt Ihnen hierüber eine schriftliche Bestätigung aus.
- Falls gewünscht, erhalten Sie jederzeit von uns direkt oder über den Bestatter Ihrer Wahl Auskunft über den Stand Ihres Treuhandvermögens – inklusive der gutgeschriebenen Zinsen.
- Im Todesfall überweist das DIB Ihr Treuhandvermögen an das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut. Der von Ihnen beauftragte Bestatter übernimmt die weitere Organisation Ihrer gewünschten Beisetzung und sorgt für die Umsetzung Ihrer Verfügungen bis ins kleinste Detail.
- Das DIB erhält bei Erfüllung Ihres Treuhandvertrages für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 2,5 % (inkl. USt) der eingezahlten Treuhandsumme.